Erstattung der Anwaltskosten
Was fordert Lorenz Seidler Gossel für die Hofpfisterei München in der „Sonne“-Abmahnung: Beseitigung, Unterlassung, Vernichtung, Auskunft, Erstattung der Anwaltskosten und Schadensersatz
Die Ludwig Stocker Hofpfisterei nimmt Markenverletzungen im Markenrecht ernst und fordert in aller Regel:
- Beseitigung: Die sofortige Einstellung der markenverletzenden Handlungen bzw. das Entfernen der „Sonnen“-Brote aus dem Verkauf.
- Unterlassung: Die verbindliche Zusage, zukünftige Markenverletzungen zu unterlassen. Der Unterlassungsanspruch kann außergerichtlich nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Wir empfehlen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung durch einen Fachanwalt, um nur das rechtlich Nötige zu versprechen und insbesondere kein Schuldanerkenntnis abzugeben.
- Auskunft: Detaillierte Informationen über die Umstände der Markenverletzung, insbesondere die Auskunft über die Menge der angekauften und verkauften Waren aber auch Einkaufspreise und Verkaufspreise. Die Auskunft muss den Rechteinhaber in die Lage versetzen, das Ausmaß des Schadens zu bewerten.
- Erstattung der Anwaltskosten: Die Übernahme der Kosten, die der Hofpfisterei München für die Abmahnung im Markenrecht bei LSG Rechtsanwälte entstanden sind. Deren Höhe richtet sich nach dem Streitwert, der im Markenrecht grundsätzlich nicht unter 50.000 € beträgt. Bei bekannten Marken wie „Sonne“ wird normalerweise in den Abmahnungen ein Streitwert von 250.000 € zugrunde gelegt. Dies bedeutet Anwaltskosten in Höhe von 3.865,00 € nur für die Abmahnung.
- Schadensersatz: Die Zahlung von Schadensersatz für die Verletzung des Markenrechts. Üblicherweise wird der Schaden im Rahmen der sogenannten Lizenzanalogie bemessen.