Robert Meyen

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Wir helfen Ihnen weiter! Schnell und zuverlässig!

Sie haben eine Abmahnung der BrotMarke Sonne erhalten?

Außergerichtlich

Wir verfolgen Schutzrechtsverletzer und verteidigen Sie gegen berechtigte und unberechtigte Abmahnungen im Markenrecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.

Gerichtlich

Wir vertreten Sie vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in sämtlichen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes im einstweiligen Rechtsschutz oder in der Hauptsache.

Beratung

Wir streiten gern für Sie. Wir beraten aber auch bei der Anlage eines idealen Schutzrechtsportfolios, melden Marken und Designs für Sie an und prüfen Ihren Webshop oder Ihre Werbung.

Bekannt aus:

Über Uns

Rechtsanwalt Robert Meyen & Rechtsanwaltsfachangestellte Nina Bender

Wir bieten Beratung vom Fachanwalt im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (Markenrecht, Designrecht und Wettbewerbsrecht) und im Medienrecht (Internetrecht, Urheberrecht, Presserecht und Persönlichkeitsrecht) effizient und lösungsorientert. Wir klären Sie umfangreich und in verständlichen Worten über Chancen und Risiken Ihrer Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung auf. Für Ihre Fragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung. Unsere Kosten sind fair und transparentMehr über uns erfahren…

Abmahnung der Brotmarke Sonne, Abmahnung der Brotmarke Öko-Sonne, Abmahnung der Brotmarke Schwarze Sonne, Abmahnung Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB, Abmahnung Ludwig Stocker Hofpfisterei

Sie haben eine Abmahnung der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne durch die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München erhalten?

Warum mahnt die Rechtsanwaltskanzlei Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München Sie im Namen der Ludwig Stocker Hofpfisterei ab?

Sie haben eine  Abmahnung der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze-Sonne durch die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patenanwälte Partnerschaft mdB aus München, im Auftrag der Ludwig Stocker Hofpfisterei, über die widerrechtliche Nutzung der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze-Sonne erhalten?

Es handelt sich in diesem Fall keineswegs um Betrug oder vermeintliche Abzocke, sondern um eine äußerst ernstzunehmende Anschuldigung, denn Ihnen wird vom Markeninhaber der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze-Sonne, der Ludwig Stocker Hofpfisterei, durch die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patenanwälte Partnerschaft mdB aus München, vorgeworfen wettbewerbsrechtlich und vor allem markenrechtlich unzulässig bzw. rechtswidrig gehandelt zu haben.

Bei zahlreichen Bäckern ist die Empörung bezüglich der langjährigen Abmahnungen dieser beliebten Brotmarken groß. 

Der Markeninhaber der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne, die Ludwig Stocker Hofpfisterei aus München, hat die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mdB aus München beauftragt, gegen diese Angebote von Plagiaten vorzugehen. Ganz konkret formuliert wird Ihnen also die Verletzung von Markenrechten der eingetragenen Marke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne, des Inhabers Luwig Stocker Hofpfisterei, vorgeworfen.

Der Inhaber der Markenrechte, die Ludwig Stocker Hofpfisterei, fordert demnach also die sofortige Unterlassung aller von Ihnen dargestellten Angebote, bekräftigt und gesichert durch eine strafbewehrte 
Unterlassungserklärung, sowie die Übernahme der damit verbundenen anwalterichen Kosten und einer Auskunft bezüglich des vollen Umfangs der Handlungen im Sinne der Verletzung der Markenrechte der Ludwig Stocker Hofpfisterei. Kontaktieren Sie uns hier..

Abmahnung der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne / Aufgrund der Markenrechtsverletzung der Marke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne erhalten. Wieso genau? Gegen welchen Punkt des Markenrechts habe ich verstoßen?

Im Rahmen einer Markenrechtsverletzung kann grundsätzlich der Verkäufer nur dann in Anspruch genommen und beschuldigt werden, wenn er geschäftsmäßig im hinsichtlich der genannten Produkte, welche unter die Klassifizierung der eingetragenen Marken der Ludwig Stocker Hofpfisterei fallen, tätig ist.

Denn grundsätzlich können Privatverkäufer oder Privatpersonen in einem solchen Fall keine Markenrechtsverletzung begehen. Auch Gewerbetreibende dürfen Produkte der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne verkaufen. Dies jedoch nur mit Zustimmung des Rechteinhabers der Marke, in diesem Fall der Ludwig Stocker Hofpfisterei, außer, die Markenrechte sind bereits erschöpft.

Somit darf grundlegender Natur zunächst jedermann originale Produkte verkaufen, die er rechtmäßig erworben hat. Inhalt dieser Abmahnungen der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne ist der Vorwurf des Vertreibens von Plagiaten.

Ziel dieser Abmahnungen der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne sind jedoch in den meisten Fällen nicht die Hersteller dieser Plagiate, sondern kleinere bis größere Einzel-Bäckereien.

Wer also ein solches Produkt verkauft, verletzt die Markenrechte der Firma Ludwig Stocker Hofpfisterei. Gleiches gilt für das aktive Betreiben von Werbung mit der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne, sowie in Kombination mit Produkten, die nachweislich von diesem Hersteller stammen. Unerheblich ist dabei, wenn die gefälschten Duplikate nicht genau mit dem Original übereinstimmen, eine bloße Ähnlichkeit, die eine Imitation vermuten lässt, genügt bereits für den Vorwurf der Markenrechtsverletzung.

Im Markenrecht geht es um die Verwechslungsgefahr. Das bedeutet im Detail, dass auch zum Verwechseln ähnlich erscheinende Backwaren die Markenrechte der Marken Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne, der Ludwig Stocker Hofpfisterei, verletzen können.

Abmahnung der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne / Was verlangt die Ludwig Stocker Hofpfisterei aus München in den Abmahnungen? Mit was muss ich rechnen?

Im Grunde genommen wird die Ludwig Stocker Hofpfisterei von Ihnen alles verlangen was hinsichtlich einer Markenrechtsverletzung zu fordern ist. Dies umfasst folgendes:

  • Vollständige Beseitigung des angezeigten Angebots.
  • Eine Unterlassung des Verkaufs mit Hilfe einer Unterlassungserklärung.
  • Auskunft über Herkunft der Schal durch einen Auskunftsanspruch.
  • Herausgabe der Plagiate, zwecks der vollständigen Vernichtung dieser Güter.
  • Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs der Firma Burberry Limited.
  • Kosten der Abmahnung, in der Regel aus einem Streitwert von 150.000 200.000 € oder in manchen Fällen sogar 250.000 €.
Abmahnung der Brotmarke Sonne

Muss ich nun eine Unterlassungserklärung abgeben, eine Auskunft erteilen, alle meine von dieser Anzeige betroffenen Waren vernichten und einen hohen Betrag an die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München überweisen?

Um die berechtigten Ansprüche, welche die Ludwig Stocker Hofpfisterei, Ihnen gegenüber durch die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München angezeigt wird, zu beurteilen, muss dies zunächst über einen im Wettbewerbs- und Markenrecht versierten Rechtsanwalt, bestenfalls ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, geprüft werden ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt.

Wir raten dringend davon ab in einem solchen Fall selbst tätig zu werden, denn im Markenrecht ist es für einen Laien nahezu unmöglich gegen die gegnerischen Experten und Rechtsanwälte, mit denen Sie sich konfrontiert sehen müssen, ein derartiges Verfahren zu Ihren Gunsten zu entscheiden. Lassen Sie sich von uns, Experten im Markenrecht, gewinnbringend vertreten. Kontaktieren Sie uns hier..

Im Ergebnis sind hierfür also 5 Prüfschritte für den Rechtsanwalt notwendig:

  • Zeichenähnlichkeit
  • Warenähnlichkeit
  • Nutzung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr
  • Markenmäßige Nutzung
  • Markenrechtliche Ausnahmen

Abmahnung der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne / Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung und warum ist diese zwingend notwendig?

Einfach sämtliche Angebote zu löschen, die von der Abmahnung der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne der Firma Ludwig Stocker Hofpfisterei, der Markenrechtsverletzung betroffen sind, genügt leider nicht. Denn der Inhaber der Markenrechte will in diesem Fall absolut sicher sein, dass sich eine derartige Verletzung seiner Markenrechte nicht wiederholt. Dies kann mit Sicherheit nur durch eine strafgesicherte, lebenslang gültige Unterlassungserklärung gewährleistet werden.

Zudem kann eine Wiederholungsgefahr des Sachverhalts nicht ausgeschlossen werden wenn Sie ohne Vertragsstrafe eine Unterlassung der markenverletzenden Handlungen versprechen.

In vielen Fällen ist es möglich an den Unterlassungserklärungen der Rechteinhaber, in diesem Fall der Ludwig Stocker Hofpfisterei, bereits vorab relevante Formulierungsinhalte zu Gunsten des Verletzers der Markenrechte zu ändern. Diese modifizierte Unterlassungserklärung kann dabei helfen, dass der Verletzer des Markenrechts nicht von vornherein immens hohe Geldstrafen zu erwarten hat. Ein versierter Anwalt kann Ihnen demnach allein zu Beginn der Verteidigung sehr viel Geld einsparen!

Lassen Sie sich von Robert Meyen, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, beraten und verteidigen. Kontaktieren Sie uns hier..

Abmahnung der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne / Auskunft und Rechtsanwaltskosten

Einer der wichtigsten Bestandteile einer Abmahnung der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne, der Firma Ludwig Stocker Hofpfisterei, ist der Auskunftsanspruch den der Markenrechtsinhaber dem Verletzer des Markenrechts gegenüber stellt. In diesem Fall hat der Verletzer der Markenrechte sämtliche Dokumente und Daten bezüglich der Verkäufe der betroffenen Waren offenzulegen. Von der Rechnung, der Anzahl der Verkäufe, über eine Einnahmen-Überschussrechnung bis hin zur Herausgabe des damit verbundenen Gewinns.

Zudem ist der Verletzer der Markenrechte in der Regel dazu verpflichtet offen zu legen woher diese Plagiate ursprünglich stammen. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, da im Zweifel die gegnerische Seite eine Klage auf Auskunft einreichen kann, welche des Beklagten, den Verletzer des Markenrechts, schnell weit mehr als 5.000 € kosten kann.

Ebenso müssen selbstredend die Kosten der Rechtsanwälte getragen werden, welche bei einem Streitwert von 150.000 €200.000 €, bis hin zu 250.000 €, der meistens aufgrund der nachgewiesenen Bekanntheit der der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne nicht verhandelbar ist, empfindlich hoch sind. 

Wir beraten Sie und übernehmen gerne die Abwehr Ihrer Abmahnung der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne gegen die Die Ludwig Stocker Hofpfisterei & Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München

Sollten Sie von einer Abmahnung der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne der Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München betroffen sein rufen Sie uns an und wir leiten alle nötigen Schritte für Sie ein. Gewissenhaftes Vorgehen ist in diesem Fall die Devise. Schnelles Erfüllen der Ansprüche der Gegenseite kann zu deutlich geringeren Kosten und einem für den Beklagten besseren Endergebnis führen.

Fachfremdes argumentieren bringt Sie hier nicht weiter! Sie werden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem sehr kostenintensiven Prozess vor Gericht wiederfinden, der Sie schnell weit mehr als 10.000 € kosten wird.

Das erste Ziel bei der Abwehr einer solchen Abmahnung der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne, der Ludwig Stocker Hofpfisterei und deren Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München, ist demnach eine schnellstmögliche Abgabe einer veränderten Unterlassungserklärung. Dies hat aller höchste Prioriät!

Stimmen unserer Mandantschaft

Alexander Vrolijk
Bente Yachts GmbH
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In der StartUp-Phase unserer Firma haben wir jemanden gesucht, der uns bei unserem Internetauftritt berät und alle wettbewerbsrechtlichen Klippen umschifft und in Rechtsanwalt Robert Meyen gefunden. Der Kontakt war professionell, unkomplizit und unser Budget wurde beachtet. Auch bei der Anmeldung unser ersten eigenen Marke „BENTE“ war es wirklich hilfreich, einen Profi an der Seite zu haben.
Frank Breitschwerdt
StorangeBOX GmbH
Read More
In Robert Meyen haben wir einen tatsächlichen RechtsBERATER gefunden der sich nicht hinter juristischen Konjunktiven versteckt. Einer der mitdenkt und sich involviert. Statt des üblichen Anwaltsgeschwafels bekamen wir auf dem gesamten Weg Klartext, verständlich und umsetzbar. Unseren finalen Unternehmensnamen StorangeBOX haben wir durch seine Initiale Idee gefunden. Besser kann man nicht zusammenarbeiten.
Volker Küpperbusch
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Rechtsanwalt Meyen ist ein Spezialist des Markenrechts. Das muss man wissen. Wenn also irgendetwas Rechtliches zum Thema Marke (Anmeldung, Widerspruch, Gerichtsverfahren) zu klären ist, dann ist diese Adresse richtig!
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Robert Meyen

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Sie haben eine Abmahnung der BrotMarke Sonne erhalten?

Außergerichtlich

Wir verfolgen Schutzrechtsverletzer und verteidigen Sie gegen berechtigte und unberechtigte Abmahnungen im Markenrecht, Designrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.

Gerichtlich

Wir vertreten Sie vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in sämtlichen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes im einstweiligen Rechtsschutz oder in der Hauptsache.

Beratung

Wir streiten gern für Sie. Wir beraten aber auch bei der Anlage eines idealen Schutzrechtsportfolios, melden Marken und Designs für Sie an und prüfen Ihren Webshop oder Ihre Werbung.

Bekannt aus:

Über Uns

Rechtsanwalt Robert Meyen & Rechtsanwaltsfachangestellte Nina Bender

Wir bieten Beratung vom Fachanwalt im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (Markenrecht, Designrecht und Wettbewerbsrecht) und im Medienrecht (Internetrecht, Urheberrecht, Presserecht und Persönlichkeitsrecht) effizient und lösungsorientert. Wir klären Sie umfangreich und in verständlichen Worten über Chancen und Risiken Ihrer Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung auf. Für Ihre Fragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung. Unsere Kosten sind fair und transparentMehr über uns erfahren…

01.

Sie haben eine Abmahnung der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne durch die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München erhalten?

Warum mahnt die Rechtsanwaltskanzlei Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München Sie im Namen der Ludwig Stocker Hofpfisterei ab?

Sie haben eine  Abmahnung der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze-Sonne durch die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patenanwälte Partnerschaft mdB aus München, im Auftrag der Ludwig Stocker Hofpfisterei, über die widerrechtliche Nutzung der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze-Sonne erhalten?

Es handelt sich in diesem Fall keineswegs um Betrug oder vermeintliche Abzocke, sondern um eine äußerst ernstzunehmende Anschuldigung, denn Ihnen wird vom Markeninhaber der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze-Sonne, der Ludwig Stocker Hofpfisterei, durch die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patenanwälte Partnerschaft mdB aus München, vorgeworfen wettbewerbsrechtlich und vor allem markenrechtlich unzulässig bzw. rechtswidrig gehandelt zu haben.

Bei zahlreichen Bäckern ist die Empörung bezüglich der langjährigen Abmahnungen dieser beliebten Brotmarken groß. 

Der Markeninhaber der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne, die Ludwig Stocker Hofpfisterei aus München, hat die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mdB aus München beauftragt, gegen diese Angebote von Plagiaten vorzugehen. Ganz konkret formuliert wird Ihnen also die Verletzung von Markenrechten der eingetragenen Marke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne, des Inhabers Luwig Stocker Hofpfisterei, vorgeworfen.

Der Inhaber der Markenrechte, die Ludwig Stocker Hofpfisterei, fordert demnach also die sofortige Unterlassung aller von Ihnen dargestellten Angebote, bekräftigt und gesichert durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, sowie die Übernahme der damit verbundenen anwalterichen Kosten und einer Auskunft bezüglich des vollen Umfangs der Handlungen im Sinne der Verletzung der Markenrechte der Ludwig Stocker Hofpfisterei. Kontaktieren Sie uns hier..

02.

Abmahnung der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne / Aufgrund der Markenrechtsverletzung der Marke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne erhalten. Wieso genau? Gegen welchen Punkt des Markenrechts habe ich verstoßen?

Im Rahmen einer Markenrechtsverletzung kann grundsätzlich der Verkäufer nur dann in Anspruch genommen und beschuldigt werden, wenn er geschäftsmäßig im hinsichtlich der genannten Produkte, welche unter die Klassifizierung der eingetragenen Marken der Ludwig Stocker Hofpfisterei fallen, tätig ist.

Denn grundsätzlich können Privatverkäufer oder Privatpersonen in einem solchen Fall keine Markenrechtsverletzung begehen. Auch Gewerbetreibende dürfen Produkte der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne verkaufen. Dies jedoch nur mit Zustimmung des Rechteinhabers der Marke, in diesem Fall der Ludwig Stocker Hofpfisterei, außer, die Markenrechte sind bereits erschöpft.

Somit darf grundlegender Natur zunächst jedermann originale Produkte verkaufen, die er rechtmäßig erworben hat. Inhalt dieser Abmahnungen der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne ist der Vorwurf des Vertreibens von Plagiaten.

Ziel dieser Abmahnungen der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne sind jedoch in den meisten Fällen nicht die Hersteller dieser Plagiate, sondern kleinere bis größere Einzel-Bäckereien.

Wer also ein solches Produkt verkauft, verletzt die Markenrechte der Firma Ludwig Stocker Hofpfisterei. Gleiches gilt für das aktive Betreiben von Werbung mit der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne, sowie in Kombination mit Produkten, die nachweislich von diesem Hersteller stammen. Unerheblich ist dabei, wenn die gefälschten Duplikate nicht genau mit dem Original übereinstimmen, eine bloße Ähnlichkeit, die eine Imitation vermuten lässt, genügt bereits für den Vorwurf der Markenrechtsverletzung.

Im Markenrecht geht es um die Verwechslungsgefahr. Das bedeutet im Detail, dass auch zum Verwechseln ähnlich erscheinende Backwaren die Markenrechte der Marken Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne, der Ludwig Stocker Hofpfisterei, verletzen können.

01.

03.

Abmahnung der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne / Was verlangt die Ludwig Stocker Hofpfisterei aus München in den Abmahnungen? Mit was muss ich rechnen?

Im Grunde genommen wird die Ludwig Stocker Hofpfisterei von Ihnen alles verlangen was hinsichtlich einer Markenrechtsverletzung zu fordern ist. Dies umfasst folgendes:

  • Vollständige Beseitigung des angezeigten Angebots.
  • Eine Unterlassung des Verkaufs mit Hilfe einer Unterlassungserklärung.
  • Auskunft über Herkunft der Schal durch einen Auskunftsanspruch.
  • Herausgabe der Plagiate, zwecks der vollständigen Vernichtung dieser Güter.
  • Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs der Firma Burberry Limited.
  • Kosten der Abmahnung, in der Regel aus einem Streitwert von 150.000 200.000 € oder in manchen Fällen sogar 250.000 €.
Abmahnung der Brotmarke Sonne

04.

Muss ich nun eine Unterlassungserklärung abgeben, eine Auskunft erteilen, alle meine von dieser Anzeige betroffenen Waren vernichten und einen hohen Betrag an die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München überweisen?

Um die berechtigten Ansprüche, welche die Ludwig Stocker Hofpfisterei, Ihnen gegenüber durch die Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München angezeigt wird, zu beurteilen, muss dies zunächst über einen im Wettbewerbs- und Markenrecht versierten Rechtsanwalt, bestenfalls ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, geprüft werden ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt.

Wir raten dringend davon ab in einem solchen Fall selbst tätig zu werden, denn im Markenrecht ist es für einen Laien nahezu unmöglich gegen die gegnerischen Experten und Rechtsanwälte, mit denen Sie sich konfrontiert sehen müssen, ein derartiges Verfahren zu Ihren Gunsten zu entscheiden. Lassen Sie sich von uns, Experten im Markenrecht, gewinnbringend vertreten. Kontaktieren Sie uns hier..

Im Ergebnis sind hierfür also 5 Prüfschritte für den Rechtsanwalt notwendig:

  • Zeichenähnlichkeit
  • Warenähnlichkeit
  • Nutzung des Zeichens im geschäftlichen Verkehr
  • Markenmäßige Nutzung
  • Markenrechtliche Ausnahmen

05.

Abmahnung der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne / Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung und warum ist diese zwingend notwendig?

Einfach sämtliche Angebote zu löschen, die von der Abmahnung der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne der Firma Ludwig Stocker Hofpfisterei, der Markenrechtsverletzung betroffen sind, genügt leider nicht. Denn der Inhaber der Markenrechte will in diesem Fall absolut sicher sein, dass sich eine derartige Verletzung seiner Markenrechte nicht wiederholt. Dies kann mit Sicherheit nur durch eine strafgesicherte, lebenslang gültige Unterlassungserklärung gewährleistet werden.

Zudem kann eine Wiederholungsgefahr des Sachverhalts nicht ausgeschlossen werden wenn Sie ohne Vertragsstrafe eine Unterlassung der markenverletzenden Handlungen versprechen.

In vielen Fällen ist es möglich an den Unterlassungserklärungen der Rechteinhaber, in diesem Fall der Ludwig Stocker Hofpfisterei, bereits vorab relevante Formulierungsinhalte zu Gunsten des Verletzers der Markenrechte zu ändern. Diese modifizierte Unterlassungserklärung kann dabei helfen, dass der Verletzer des Markenrechts nicht von vornherein immens hohe Geldstrafen zu erwarten hat. Ein versierter Anwalt kann Ihnen demnach allein zu Beginn der Verteidigung sehr viel Geld einsparen!

Lassen Sie sich von Robert Meyen, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, beraten und verteidigen. Kontaktieren Sie uns hier..

06.

Abmahnung der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne / Auskunft und Rechtsanwaltskosten

Einer der wichtigsten Bestandteile einer Abmahnung der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne, der Firma Ludwig Stocker Hofpfisterei, ist der Auskunftsanspruch den der Markenrechtsinhaber dem Verletzer des Markenrechts gegenüber stellt. In diesem Fall hat der Verletzer der Markenrechte sämtliche Dokumente und Daten bezüglich der Verkäufe der betroffenen Waren offenzulegen. Von der Rechnung, der Anzahl der Verkäufe, über eine Einnahmen-Überschussrechnung bis hin zur Herausgabe des damit verbundenen Gewinns.

Zudem ist der Verletzer der Markenrechte in der Regel dazu verpflichtet offen zu legen woher diese Plagiate ursprünglich stammen. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, da im Zweifel die gegnerische Seite eine Klage auf Auskunft einreichen kann, welche des Beklagten, den Verletzer des Markenrechts, schnell weit mehr als 5.000 € kosten kann.

Ebenso müssen selbstredend die Kosten der Rechtsanwälte getragen werden, welche bei einem Streitwert von 150.000 €200.000 €, bis hin zu 250.000 €, der meistens aufgrund der nachgewiesenen Bekanntheit der der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne nicht verhandelbar ist, empfindlich hoch sind. 

07.

Wir beraten Sie und übernehmen gerne die Abwehr Ihrer Abmahnung der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne gegen die Die Ludwig Stocker Hofpfisterei & Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München

Sollten Sie von einer Abmahnung der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne der Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München betroffen sein rufen Sie uns an und wir leiten alle nötigen Schritte für Sie ein. Gewissenhaftes Vorgehen ist in diesem Fall die Devise. Schnelles Erfüllen der Ansprüche der Gegenseite kann zu deutlich geringeren Kosten und einem für den Beklagten besseren Endergebnis führen.

Fachfremdes argumentieren bringt Sie hier nicht weiter! Sie werden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit in einem sehr kostenintensiven Prozess vor Gericht wiederfinden, der Sie schnell weit mehr als 10.000 € kosten wird.

Das erste Ziel bei der Abwehr einer solchen Abmahnung der Brotmarke Sonne, Öko-Sonne oder Schwarze Sonne, der Ludwig Stocker Hofpfisterei und deren Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte Patentanwälte Partnerschaft mbB aus München, ist demnach eine schnellstmögliche Abgabe einer veränderten Unterlassungserklärung. Dies hat aller höchste Prioriät!

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Frank Breitschwerdt
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In Robert Meyen haben wir einen tatsächlichen RechtsBERATER gefunden der sich nicht hinter juristischen Konjunktiven versteckt. Einer der mitdenkt und sich involviert. Statt des üblichen Anwaltsgeschwafels bekamen wir auf dem gesamten Weg Klartext, verständlich und umsetzbar. Unseren finalen Unternehmensnamen StorangeBOX haben wir durch seine Initiale Idee gefunden. Besser kann man nicht zusammenarbeiten.
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