Verteidigung gegen Sonne Brot Abmahnung von LSG Rechtsanwälte vom Fachanwalt

Marke „Sonne“
Abmahnung rechtssicher abwehren

Markenanwalt Robert Meyen

Marken-Abmahnungen im Namen der Hofpfisterei München von Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte

Die Hofpfisterei München ist bekannt die rigorose Durchsetzung seiner Markenidentität. Insbesondere kleine Bäckereien oder Hofländen sind häufig betroffen. Wenn Sie eine Abmahnung im Zusammenhang mit Sonne-Marken erhalten haben, ist es gut möglich, dass das von Ihnen genutzte Zeichen die geschützten Markenrechte verletzt. In solchen Situationen ist professionelle Unterstützung entscheidend, um Ihre Interessen effektiv zu verteidigen und teure Fehler zu vermeiden.

Warum schickt Lorenz Seidler Gossel Rechtsanwälte mir eine Abmahnung?

Die Hofpfisterei München möchte ihr Monopol auf den Namen „Sonne“ behalten. Deshalb sollen Sie nicht nur sofort den Vertrieb von „Sonne“-Broten beenden, sondern auch mittels Abgabe einer Unterlassungserklärung für die Zukunft versprechen, nie wieder die Marke „Sonne“ für Brot zu verwenden. Meist wird auch verlangt, zu erklären, welche Umsätze Sie mit dem Namen „Sonne“ gemacht haben. Zuletzt sollen die Kosten der Abmahnung getragen und Schadensersatz gezahlt werden.

Wurden Sie von der Ludwig Stocker Hofpfisterei aus München wegen der Nutzung der Marke „Sonne“ abgemahnt? Dann suchen Sie jetzt Hilfe beim Fachanwalt!

Abmahnung von LSG Rechtsanwälte für die HOFPFISTEREI

Worum geht es in der Abmahnung?

Im Sprachgebrauch vieler Bäckereien ist „Sonne“ eine gängige Abkürzung für „Sonnenblume“. Deshalb benennen sie Ihre Brote und Brötchen entsprechend. Bedauerlicherweise ist die Marke „Sonne“ für Brot eine eingetragene Marke, die von Lorenz Seidler Gossel aggressiv durchgesetzt wird.

Abmahnung von LSG Rechtsanwälte für die HOFPFISTEREI

Wie reagiere ich auf die Abmahnung richtig?

Reagieren Sie schnell, aber besonnen. Notieren Sie die gesetzten Fristen. Sollten Sie die Frist für die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung verpassen, müssen Sie mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung rechnen. Senden Sie uns noch heute Ihre Abmahnung, da die Einschaltung der Gerichte schnell einige tausend Euro mehr kostet.

Abmahnung von LSG Rechtsanwälte für die HOFPFISTEREI

Beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Unterschreiben Sie auf keinen Fall die Unterlassungserklärung, die LSG der Abmahnung beigefügt hat. Diese Unterlassungserklärungen gehen meist zu weit und schränken Ihren Geschäftsbetrieb zu sehr ein. Außerdem geht mit den geforderten Unterlassungserklärungen oft ein Schuldeingeständnis einher. Hinzu kommt, dass die vorgelegten Unterlassungserklärungen oft über die tatsächliche Markenverletzung hinausgehen. Sprechen Sie lieber mit einem Fachanwalt darüber, ob es sinnvoll wäre, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Abmahnung von LSG Rechtsanwälte für die HOFPFISTEREI

Was verlangt Lorenz Seidler Gossel in der Sonnen-Abmahnung?

Die Hofpfisterei München möchte ihr Monopol auf den Namen „Sonne“ behalten. Deshalb sollen Sie nicht nur sofort den Vertrieb von „Sonne“-Broten beenden, sondern auch mittels Abgabe einer Unterlassungserklärung für die Zukunft versprechen, nie wieder die Marke „Sonne“ für Brot zu verwenden. Meist wird auch verlangt, zu erklären, welche Umsätze Sie mit dem Namen „Sonne“ gemacht haben. Zuletzt sollen die Kosten der Abmahnung getragen und Schadensersatz gezahlt werden.

Erstattung der Anwaltskosten

Was fordert Lorenz Seidler Gossel für die Hofpfisterei München in der „Sonne“-Abmahnung: Beseitigung, Unterlassung, Vernichtung, Auskunft, Erstattung der Anwaltskosten und Schadensersatz

Die Ludwig Stocker Hofpfisterei nimmt Markenverletzungen im Markenrecht ernst und fordert in aller Regel:

  • Beseitigung: Die sofortige Einstellung der markenverletzenden Handlungen bzw. das Entfernen der „Sonnen“-Brote aus dem Verkauf.
  • Unterlassung: Die verbindliche Zusage, zukünftige Markenverletzungen zu unterlassen. Der Unterlassungsanspruch kann außergerichtlich nur durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Wir empfehlen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung durch einen Fachanwalt, um nur das rechtlich Nötige zu versprechen und insbesondere kein Schuldanerkenntnis abzugeben.
  • Auskunft: Detaillierte Informationen über die Umstände der Markenverletzung, insbesondere die Auskunft über die Menge der angekauften und verkauften Waren aber auch Einkaufspreise und Verkaufspreise. Die Auskunft muss den Rechteinhaber in die Lage versetzen, das Ausmaß des Schadens zu bewerten.
  • Erstattung der Anwaltskosten: Die Übernahme der Kosten, die der Hofpfisterei München für die Abmahnung im Markenrecht bei LSG Rechtsanwälte entstanden sind. Deren Höhe richtet sich nach dem Streitwert, der im Markenrecht grundsätzlich nicht unter 50.000 € beträgt. Bei bekannten Marken wie „Sonne“ wird normalerweise in den Abmahnungen ein Streitwert von 250.000 € zugrunde gelegt. Dies bedeutet Anwaltskosten in Höhe von 3.865,00 € nur für die Abmahnung.
  • Schadensersatz: Die Zahlung von Schadensersatz für die Verletzung des Markenrechts. Üblicherweise wird der Schaden im Rahmen der sogenannten Lizenzanalogie bemessen.

Warum Sie Markenanwalt Robert Meyen mit Ihrer Sonne-Abmahnung beauftragen sollten

1. Spezialisierte Markenanwaltschaft

Rechtsanwalt Robert Meyen ist ein renommierter Experte im Markenrecht und hat eine beeindruckende Erfolgsgeschichte in der erfolgreichen Verteidigung gegen Abmahnungen namhafter Marken wie Hofpfisterei München. Er ist außerdem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und hat damit seine Expertise zigfach nachgewiesen.

2. Individuelle Verteidigungsstrategien im Markenrecht:

Jeder Fall ist einzigartig. Robert Meyen entwickelt maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen im Markenrecht optimal geschützt sind.

3. Effektive Kommunikation mit LSG Rechtsanwälte:

Da LSG Rechtsanwälte die Abmahnungen im Namen von Hofpfisterei München im Markenrecht aussprechen, treten wir direkt mit der Kanzlei in den Dialog, um eine faire Lösung zu finden. Durch konstruktive Gespräche versuchen wir, kostspielige Rechtsstreitigkeiten im Markenrecht zu vermeiden und eine Einigung in Ihrem besten Interesse zu erzielen.

4. Transparente Kostenstruktur bei Hofpfisterei München Abmahnungen im Markenrecht:

Wir legen Wert auf eine transparente Kostenstruktur und berechnen in der Regel nur die normalen gesetzlichen Gebühren im Markenrecht, damit Sie jederzeit den Überblick über Ihre rechtlichen Ausgaben behalten.

Wie Sie mit der Abmahnung und Unterlassungserklärung im Markenrecht umgehen sollten:

Abmahnung und Unterlassungserklärung sind wichtige Elemente im Markenrecht. Hier erklären wir die ersten Schritte, die Sie beachten sollten:

1. Prüfung durch Experten im Markenrecht:

Lassen Sie die Abmahnung und Unterlassungserklärung von einem erfahrenen Markenanwalt wie Robert Meyen prüfen, um sicherzustellen, dass sie unnötige Fehler und Kosten vermeiden.

2. Keine voreilige Unterschrift im Markenrecht:

Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung nicht vorschnell. Eine rechtliche Beratung kann helfen, unerwünschte Konsequenzen zu vermeiden. Die Unterlassungserklärung, die Hofpfisterei München den Abmahnungen beifügt, geht oft über den tatsächlichen Anspruch hinaus.

3. Fristen notieren

Notieren Sie sich bitte alle Fristen, die LSG Rechtsanwälte Ihnen setzt. Nehmen Sie die Fristen ernst, da LSG nach deren Ablauf unmittelbar eine einstweilige Verfügung beantragen kann, die schnell tausende Euro mehr kostet. Beachten Sie bitte, dass auch Ihr Anwalt wenigstens einen vollen Arbeitstag Zeit haben sollte, um bestmöglich zu reagieren. Notfalls können wir aber normalerweise auch eine Fristverlängerung mit LSG Rechtsanwälte vereinbaren.

4. Individuelle Anpassung der Unterlassungserklärung durch einen Markenanwalt:

Ihr Anwalt kann notwendige Änderungen bei der Unterlassungserklärung vornehmen, um sie Ihren Bedürfnissen anzupassen und den Schaden auf das geringste Maß zu begrenzen. Man spricht von einer „modifizierten Unterlassungserklärung“.

5. Schreiben Sie LSG Rechtsanwälte auf keinen Fall selbst an:

Markenanwalt Robert Meyen kommuniziert direkt mit LSG Rechtsanwälte, um im Markenrecht eine Einigung im besten Interesse aller Parteien zu erzielen. Wenn Sie sich selbst an LSG wenden, kann es sein, dass Sie Ihre Position erheblich verschlechtern.

Vertrauen Sie auf die Expertise von Rechtsanwalt Robert Meyen – Ihrem Partner bei Abmahnungen im Markenrecht.

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